Eigenbeleg für steuerlich absetzbare Reisekosten
Hinweis: Dieser Eigenbeleg dient als Nachweis für steuerlich absetzbare Reisekosten. Bewahren Sie alle Belege (Tankquittungen, Tickets, Hotelrechnungen) auf. Für die Kilometerpauschale sind Datum, Start, Ziel, Kilometer und Reisezweck erforderlich.
Verpflegungsmehraufwand (§ 9 Abs. 4a EStG): Inland 14 € (8–24 Std. sowie An-/Abreisetag), 28 € (volle 24 Std.). Bei gestellten Mahlzeiten wird gekürzt – stets von der vollen Tagespauschale (28 €): Frühstück −5,60 €, Mittag −11,20 €, Abend −11,20 €. Die Pauschale kann dabei nicht unter 0 € fallen.
Kilometerpauschale (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG): PKW 0,30 €/km, Motorrad 0,20 €/km (Hin- und Rückweg). Diese Sätze gelten unverändert für 2024, 2025 und 2026.
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