Kauffrau für Büromanagement · Lernfeld 3 · 1. Ausbildungsjahr

Aufträge bearbeiten

Ein Kunde fragt an, du machst ein Angebot, er bestellt, du lieferst und stellst die Rechnung. Das ist der Kern des kaufmännischen Alltags. Hier lernst du den ganzen Weg eines Auftrags, vom ersten Kontakt bis zur Rechnung, und wie du den Angebotspreis richtig berechnest. Aus der Sicht des Verkäufers, der einen Auftrag annimmt.

Miriam Haberer · Dozentin, Trainerin und Speakerin · IHK-Prüferin · seit 2004 im Unterricht

Tipp: Aufklappen zum Lesen. Auf eine Rechenkarte tippen zeigt das Ergebnis.

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Der Weg eines Auftrags

Von der Anfrage bis zur Rechnung
Stufe 1 · der Überblick
Jeder Auftrag durchläuft dieselben Stationen

Bevor wir ins Detail gehen, der ganze Ablauf auf einen Blick. So bekommst du das große Bild, in das sich alles Weitere einordnet:

Anfrage Angebot Bestellung Auftragsbestätigung Lieferung Rechnung
Stufe 2 · die Sichtweise
Du bist der Verkäufer

In diesem Lernfeld stehst du auf der Seite des Betriebs, der etwas verkauft. Der Kunde kommt auf dich zu, du bearbeitest seinen Auftrag. Das Spiegelbild dazu, also wenn du selbst einkaufst und beschaffst, ist Lernfeld 4.

Miriams Eselsbrücke

Anfrage, Angebot, Bestellung, Bestätigung, Lieferung, Rechnung. Das ist die Reihenfolge, in der jeder Auftrag läuft, immer gleich. Wer diese sechs Stationen in der richtigen Reihenfolge im Kopf hat, kann jede Aufgabe einordnen: Egal was gefragt wird, du weißt sofort, an welcher Stelle im Ablauf du gerade bist. Das ist der rote Faden des ganzen Lernfelds.

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Anfrage und Angebot

Verbindlich oder nicht? Der Vertrag entsteht
Stufe 2 · die zwei Schritte
Anfrage und Angebot
Die Anfrage

Der Kunde will Informationen (Preis, Lieferzeit, Konditionen). Unverbindlich. Man unterscheidet allgemeine und bestimmte Anfrage.

Das Angebot

Die Antwort des Verkäufers. Grundsätzlich bindend, außer es wird ausdrücklich freigezeichnet (freibleibend, solange Vorrat reicht).

Stufe 3 · wann der Vertrag zustande kommt
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen

Ein Kaufvertrag entsteht durch Antrag und Annahme, zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Wichtig: Das Angebot allein ist noch kein Vertrag. Erst wenn der Kunde bestellt (annimmt), ist der Vertrag geschlossen. Pflichtbestandteile eines Angebots: Art, Menge, Preis der Ware, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

IHK-Praxisbeispiel

"Wann kommt ein Kaufvertrag zustande?" Antwort: durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Antrag (Angebot) und Annahme (Bestellung). Das verbindliche Angebot ist der Antrag, die Bestellung die Annahme. Genau diese juristische Formulierung wird erwartet.

Miriams Merksatz

Gefragt und geboten ist unverbindlich, bestellt und bestätigt macht den Vertrag verbindlich. Die Anfrage bindet niemanden, das Angebot bindet den Verkäufer, und erst die Bestellung schließt den Vertrag. Wer diese Abstufung im Kopf hat, beantwortet jede Frage zum Vertragsabschluss richtig. Das ist die häufigste Rechtsfrage in diesem Lernfeld.

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Den Angebotspreis berechnen

Rabatt, Skonto, Mehrwertsteuer, Kalkulation
Stufe 2 · das Schema
Wie man vom Listenpreis zum Zahlbetrag kommt
Listenpreis (netto)
− Rabatt
= Zielverkaufspreis
− Skonto (bei schneller Zahlung)
= Barverkaufspreis
+ Mehrwertsteuer (19 %)
= Rechnungsbetrag (brutto)
Stufe 3 · jetzt wird gerechnet
Rabatt, Skonto, Brutto üben
Aufgabe 1
Rabatt abziehen
Listenpreis 2.000 € netto, der Kunde bekommt 10 % Rabatt. Wie hoch ist der Zielverkaufspreis?
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Ergebnis
1.800,00 €
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Aufgabe 2
Skonto abziehen
Zielverkaufspreis 1.800 €, bei Zahlung in 10 Tagen 2 % Skonto. Wie hoch ist der Barverkaufspreis?
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Ergebnis
1.764,00 €
(1.800 − 36)
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Aufgabe 3
Mehrwertsteuer drauf
Barverkaufspreis 1.764 € netto, plus 19 % Mehrwertsteuer. Wie hoch ist der Rechnungsbetrag brutto?
Zum Ergebnis tippen
Ergebnis
2.099,16 €
(1.764 · 1,19)
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Miriams um-die-Ecke-Lösung

Erst Rabatt, dann Skonto, niemals beides auf einen Schlag. Rabatt rechnest du vom Listenpreis, Skonto erst vom schon rabattierten Preis. Wer beide Prozentsätze addiert und in einem Schritt abzieht, rechnet falsch. Und beim Brutto gilt: Netto mal 1,19, nicht plus 19 Prozent dazuschätzen. Diese Reihenfolge ist der Kern des ganzen Rechenteils, und genau hier sieben die Prüfer.

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Das Angebot schreiben

Kaufmännischer Schriftverkehr, DIN, Corporate Design
Stufe 2 · die Form zählt
Ein Angebot ist eine Visitenkarte

Ein Geschäftsbrief folgt der DIN 5008: feste Regeln für Anschrift, Betreff, Datum, Abstände. Dazu kommt das Corporate Design des Betriebs: Logo, Farben, Schrift, einheitlich auf jedem Dokument. Beides zusammen macht einen professionellen Eindruck.

Stufe 3 · der Ton
Klar, höflich, ohne Floskeln

Ein gutes Angebot ist freundlich, aber sachlich. Keine verstaubten Floskeln (Bezug nehmend auf Ihr werts Schreiben), keine schwammigen Konjunktive (wir würden Ihnen anbieten). Schreib, was du anbietest, klar und direkt. Das gilt für den ganzen kaufmännischen Schriftverkehr.

Miriams Praxisblick

Floskeln und Konjunktive machen einen Brief nicht höflicher, nur schwächer. Wir würden Ihnen gerne anbieten ist kein Angebot, sondern ein Vielleicht. Schreib stattdessen wir bieten Ihnen an. Klar und freundlich schließen sich nicht aus, im Gegenteil. Die ganze DIN 5008 und die Schreibregeln habe ich auf der eigenen Lernseite zusammengestellt, da kannst du das vertiefen.

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Die Auftragsabwicklung

Bestätigung, Lieferschein, Rechnung
Stufe 2 · die Dokumente
Drei Belege begleiten jeden Auftrag
Auftragsbestätigung

Bestätigt dem Kunden, dass die Bestellung angekommen ist und ausgeführt wird. Schafft Klarheit und Vertrauen.

Lieferschein

Begleitet die Ware. Listet auf, was geliefert wird, ohne Preise. Zum Abgleich beim Empfang.

Rechnung

Fordert die Zahlung. Mit allen Pflichtangaben nach Umsatzsteuergesetz.

Stufe 3 · die Rechnung
Die Pflichtangaben

Eine Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten: Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer, Steuernummer, Rechnungsdatum und -nummer, Menge und Art der Leistung, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Fehlen Pflichtangaben, ist die Rechnung fehlerhaft.

Miriams Eselsbrücke

Lieferschein ohne Preise, Rechnung mit Preisen. Der Lieferschein sagt, was drin ist, die Rechnung sagt, was es kostet. Die Pflichtangaben der Rechnung merkst du dir als sieben Fragen: wer, an wen, was, wann, wie viel, plus Nummer und Steuer. Wer die abhaken kann, hat keine Pflichtangabe vergessen. Genau das wird in der Prüfung gern abgefragt.

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Wenn etwas schiefläuft

Mängel, verspätete Zahlung, Mahnwesen
Stufe 2 · Störungen im Ablauf
Nicht jeder Auftrag läuft glatt

Typische Störungen aus Verkäufersicht: Der Kunde reklamiert einen Mangel (Schlechtleistung), oder er zahlt nicht rechtzeitig (Zahlungsverzug). Auf beides musst du sachgerecht reagieren, ohne die Kundenbeziehung zu zerstören.

Stufe 3 · der Zahlungsverzug
Wenn der Kunde nicht zahlt

Zahlt der Kunde nicht, schickt man eine Zahlungserinnerung, dann eine Mahnung. Hilft das nicht, folgt das gerichtliche Mahnverfahren. Ab Verzug dürfen Verzugszinsen berechnet werden. Das Thema wird in Lernfeld 9 (Liquidität) vertieft.

Miriams Merksatz

Einmal mahnen reicht dem Recht, dreimal mahnen ist nur nett. Rechtlich genügt eine Mahnung, um den Kunden in Verzug zu setzen, manchmal braucht es nicht einmal die. Die weiteren Mahnungen sind Kundenpflege, keine Pflicht. Wer das weiß, fällt nicht auf den verbreiteten Dreimal-Mythos herein, der in keinem Gesetz steht.

Weiterlernen

Die Schreibregeln für Angebote und Geschäftsbriefe findest du ausführlich auf der Lernseite DIN 5008, das Rechnen mit Rabatt, Skonto und Mehrwertsteuer auf der Lernseite kaufmännisches Rechnen. Die Beschaffung aus Käufersicht ist Lernfeld 4. Eine Übersicht aller Lernfelder gibt es in der Lernfeld-Übersicht für Büromanagement.